Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Pensionsabfindungen: Grenzbetrag 2018

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

Laut Homepage der Finanzmarktaufsicht vom 30. 10. 2017 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gemäß § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen ab 1. 1. 2018 12.300 € (bisher: 12.000 €). Dementsprechend sind Pensionsabfindungen gem § 67 Abs 8 lit e EStG ab 2018 nur dann mit dem halben Steuersatz zu versteuern, wenn ihr Barwert den Betrag von 12.300 € nicht übersteigt. Ist die Pensionsabfindung höher, ist sie zur Gänze im Kalendermonat der Zahlung zum Tarif zu versteuern (vgl § 124b Z 53 EStG).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2017/541

29.11.2017
Heft 11/2017