Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Neue Vorschriften

Pflegegeld: Kinder-Einstufungsverordnung - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist nach § 4 Abs 3 BPGG nur jenes Ausmaß an Pflege zu berücksichtigen, das über das erforderliche Ausmaß bei gleichaltrigen nicht behinderten Kindern und Jugendlichen hinausgeht. Diese Bestimmung sollte klarstellen, dass der "natürliche", alters- und entwicklungsabhängige Pflegebedarf bei der Beurteilung nach dem BPGG nicht zu berücksichtigen ist. Um einheitliche Maßstäbe für die Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen für die Entscheidungsträger und die Gerichte zu schaffen, wurde nun eine eigene Verordnung erlassen, die mit 1. 9. 2016 in Kraft trat und bei Anträgen auf Zuerkennung oder Erhöhung von Pflegegeld anzuwenden ist, die ab dem 1. 9. 2016 einlangen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2016/443

16.09.2016
Heft 9/2016