Artikelrundschau April 2017 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Pflegevermächtnis einkommensteuerpflichtig? (Varro/Gruber, RdW 2017/210, S. 266)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Mit dem ErbRÄG 2015 sei für Todesfälle ab 2017 ein Pflegevermächtnis eingeführt worden. Seine Höhe solle sich an der kollektivvertraglichen Abgeltung einer Pflegekraft bzw einer Heimhilfe orientieren. Das werfe die Frage auf, ob und inwieweit das Pflegevermächtnis der Einkommensteuer unterliege. Die Sorge scheine - zumindest für den Regelfall - nicht berechtigt; strittig sei allenfalls die Begründung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/481

07.07.2017
Heft 12/2017