Zu 7 Ob 149/16m = Zak 2016/731, 394: In der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung nach § 180 Abs 1 ABGB muss die bisherige Obsorgeregelung beibehalten werden. Es ist nicht zulässig, bereits in dieser Phase die bestehende Alleinobsorge eines Elternteils durch die Obsorge beider Elternteile zu ersetzen.
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