Der Beitrag behandelt die Frage, welche Auswirkungen die phasenkongruente Dividendenrealisation auf das Erfordernis eines Steuerausgleichs im Rahmen der neuen Gruppenbesteuerung hat.
Die M-AG ist an der T-AG mit 100 % beteiligt. Im Jahr 2005 stellen diese beiden Unternehmen einen Antrag auf Gruppenbesteuerung nach den Bestimmungen des § 9 KStG i.d.F. BGBl I 2004/57. Der steuerliche Gewinn des Jahres 2005 der T-AG beträgt 100, jener der M-AG beträgt 200. Fraglich sind die bilanziellen Auswirkungen, die sich aus dem Abschluss eines Steuerausgleichs gem. § 9 Abs. 8 3. Teilstrich KStG i.d.F. BGBl I 2004/57 ergeben, wenn die M-AG bisher, d.h. vor Gruppenbildung, den Bilanzgewinn der T-AG phasenkongruent realisiert hat. Der vorläufige, d.h. vor Berücksichtigung des Steuerausgleichs sich ergebende Bilanzgewinn der T-AG beträgt 80.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.