Unternehmensbewertung

Planungsrechnungen bei rechtsgeprägten Unternehmensbewertungen

Andreas Creutzmann

Die Analyse der Planungsrechnungen gehört im Rahmen des Prozesses der Unternehmensbewertung zur Unternehmensanalyse.1 Sie nimmt, unabhängig vom Zweck der Unternehmensbewertung, einen wesentlichen Teil des zeitlichen Aufwandes für eine Unternehmensbewertung in Anspruch. Das zentrale Ziel der Analyse der Planungsrechnungen liegt darin, dass der Bewerter ein Urteil über die Plausibilität der Planungsrechnung bekommen muss. Nur eine plausible Planungsrechnung führt bei einer sachgerechten Ableitung der zu diskontierenden Zahlungsüberschüsse im Rahmen der Diskontierungsverfahren zu einem sachgerechten Unternehmenswert. Dies gilt jedoch unabhängig davon, ob es sich um eine rechtsgeprägte Unternehmensbewertung handelt oder um einen anderen Bewertungsanlass. Dem nachfolgenden Beitrag liegt ein Vortrag auf dem Linde-Forum "Unternehmensbewertung 2023" mit dem Schwerpunktthema "Rechtsgeprägte Unternehmensbewertung" vom 14. November 2023 in Wien zugrunde. Er setzt sich zunächst mit den Anforderungen an Planungsrechnungen auseinander. Es werden sodann die Plausibilität und Vertretbarkeit von Annahmen dargestellt. Regelmäßig werden Plananpassungen zur Ableitung plausibler nachhaltiger Ergebnisse notwendig sein, sodass hier das Problembewusstsein für Bewertungsprofessionals besonders geschärft sein muss. Abschließend wird insoweit ein Bezug zur rechtsgeprägten Unternehmensbewertung hergestellt, als einzelne Beschlüsse aus der Rechtsprechung aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/18

27.03.2024
Heft 3/2024
Autor/in
Andreas Creutzmann

Andreas Creutzmann ist ein auf Unternehmensbewertungen spezialisierter Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Certified Valuation Analyst (CVA). Er ist Gründer und Vorstandsvorsitzender der EACVA sowie der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie Unternehmer, Buchautor und Redner. Nähere Informationen unter www.creutzmann.eu.