Die Analyse der Planungsrechnungen gehört im Rahmen des Prozesses der Unternehmensbewertung zur Unternehmensanalyse.1 Sie nimmt, unabhängig vom Zweck der Unternehmensbewertung, einen wesentlichen Teil des zeitlichen Aufwandes für eine Unternehmensbewertung in Anspruch. Das zentrale Ziel der Analyse der Planungsrechnungen liegt darin, dass der Bewerter ein Urteil über die Plausibilität der Planungsrechnung bekommen muss. Nur eine plausible Planungsrechnung führt bei einer sachgerechten Ableitung der zu diskontierenden Zahlungsüberschüsse im Rahmen der Diskontierungsverfahren zu einem sachgerechten Unternehmenswert. Dies gilt jedoch unabhängig davon, ob es sich um eine rechtsgeprägte Unternehmensbewertung handelt oder um einen anderen Bewertungsanlass. Dem nachfolgenden Beitrag liegt ein Vortrag auf dem Linde-Forum "Unternehmensbewertung 2023" mit dem Schwerpunktthema "Rechtsgeprägte Unternehmensbewertung" vom 14. November 2023 in Wien zugrunde. Er setzt sich zunächst mit den Anforderungen an Planungsrechnungen auseinander. Es werden sodann die Plausibilität und Vertretbarkeit von Annahmen dargestellt. Regelmäßig werden Plananpassungen zur Ableitung plausibler nachhaltiger Ergebnisse notwendig sein, sodass hier das Problembewusstsein für Bewertungsprofessionals besonders geschärft sein muss. Abschließend wird insoweit ein Bezug zur rechtsgeprägten Unternehmensbewertung hergestellt, als einzelne Beschlüsse aus der Rechtsprechung aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen dargestellt werden.
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