Artikelrundschau / Personalverrechnung

Platzer, SV-Update zu Feiertagsentgelt und Krankenstand, PV-Info 6/2019, 3

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mitte 2018 haben die SV-Träger ihre Interpretation der Entgeltfortzahlungsbestimmungen für Feiertage geändert: Im Krankenstand soll für einen Arbeitstag, der auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, Anspruch auf 100 % Feiertagsentgelt gebühren. Das sollte auch dann gelten, wenn der Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankenstand schon vollständig ausgeschöpft ist. Die SV-Träger begründeten ihre Ansicht mit den Entscheidungen 9 ObA 2060/96y und 9 ObA 13/18d des OGH. Bislang hat der OGH nicht ausdrücklich über die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruches an Feiertagen im Krankenstand abgesprochen und in der Literatur ist die Thematik nach wie vor umstritten. Die Autorin weist darauf hin, dass in der Referentenbesprechung des HVSVT vom 18. 9. 2018 das Thema erneut besprochen wurde und man zu dem Ergebnis kam, dass sich aus der OGH-Judikatur nicht ergibt, dass Dienstnehmer einen Anspruch auf Feiertagsentgelt haben, wenn der Anspruch auf sozialversicherungspflichtige Entgeltfortzahlung erschöpft ist. Platzer betont, dass sich dieser Kompromiss arbeitsrechtlich nicht begründen lasse und wohl primär der Verwaltungsvereinfachung dienen soll. Das Protokoll der Referentenbesprechung stelle auch keine Rechtsgrundlage für arbeits- und beitragsrechtliche Ansprüche dar. In weiterer Folge zeigt die Autorin die Konsequenzen und Risiken dieser Situation für den Arbeitgeber auf. Rechtssicherheit könne erst eine höchstgerichtliche Entscheidung über die Höhe des Anspruchs bringen.

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Artikel-Nr.
ARD 6658/21/2019

25.07.2019
Heft 6658/2019