Wenn ein Unternehmer eine notleidende Forderung endgültig verkaufe, stelle die Verpflichtung, nachträgliche Zahlungseingänge der Umsatzsteuer zu unterwerfen, ein praktisches Problem dar: Etwaige Zahlungseingänge erfolgten beim Erwerber der Forderung, und der Unternehmer
habe weder Anspruch auf dieses Entgelt noch Informationen über die Zahlungseingänge. Diese Thematik gewinne in Anbetracht des wachsenden Markts für den Verkauf notleidender Forderungen an Bedeutung.
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