Dieser Beitrag widmet sich der Regelung zur Zinsschranke gem § 12a KStG, die die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen für Körperschaften in Abhängigkeit von deren steuerlichem Ergebnis (EBITDA) regelt (vgl Rz 1309aa KStR). Auch wenn die Bestimmung bereits seit dem Wirtschaftsjahr 2021 in Geltung ist, verliert sie nicht an Aktualität. Ziel dieser Bestimmung ist, dass die innerhalb eines Konzerns entstehenden Fremdkapitalkosten unter den Konzerngesellschaften in Relation zu ihrem jeweiligen Wertschöpfungsbeitrag verteilt werden. Die Möglichkeiten einer steueroptimalen Gewinnverlagerung innerhalb eines Konzerns unter Ausnutzung der Finanzierungsfreiheit sollen damit reduziert werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Berechnungsschritte bei der Körperschaft notwendig sind, um die Höhe der abzugsfähigen Zinsen zu eruieren und welche Ausnahmebestimmungen es gibt, die es womög-
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