Generell gibt es für die gestalterische Nutzung von steuerlichen Verlusten und Verlustvorträgen umfangreiche gesetzliche Bestimmungen, die zu beachten sind. In diesem Beitrag möchte ich, als Auftakt einer Beitragsreihe zum Verlustabzug, den Schwerpunkt auf den Verlustabzug bei Umgründungen (im Konzern und außerhalb) legen. Im Rahmen von geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen ist es notwendig, unter anderem auch Überlegungen zum Verlustabzug anzustellen, da Umgründungen nicht nur Vorteile bringen, sondern auch die Gefahr, dass der steuerliche Verlustabzug im Zuge der Umstrukturierung verloren geht. Im nachstehenden Beitrag werden jene Prüfschritte, die für die Beurteilung der Zulässigkeit eines etwaigen Verlustübergangs vorzunehmen sind, anhand von kleineren Praxisfällen dargestellt und erläutert.
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