Artikelrundschau / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Praxisfragen zum Bericht des Abschlussprüfers gemäß Art 11 der VO (EU) 537/2014 und zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Teil I) (Köll/Milla, RWZ 2017/75, S. 354)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Mit der Abschlussprüfungs-VO sei eine neue Berichterstattungspflicht des Abschlussprüfers bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (sog Public Interest Entities, "PIEs") eingeführt worden. Nach Art 11 der Abschlussprüfungs-VO müsse der Abschlussprüfer an den Prüfungsausschuss des geprüften PIEs spätestens mit dem Bestätigungsvermerk einen zusätzlichen schriftlichen Bericht erstatten, der eine Reihe von Pflichtangaben zu enthalten habe und im Wesentlichen auf Inhalt, Umfang, Schwerpunkte und detaillierte Ergebnisse der Abschlussprüfung eingehe.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/72

24.01.2018
Heft 1-2/2018