In PVP 2016/90, 330 (Dezember-Heft) informieren wir Sie praxisgerecht und mit Beispielen über die einzuhaltenden gesetzlichen Voraussetzungen, damit Sie diese Aushilfen lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei abrechnen können.
Die zwischenzeitlich in der Praxis aufgetretenen Zweifelsfragen beantworten wir in diesem Artikel.
Verwendete Abkürzungen in diesem Beitrag:
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