Wie im ersten Teil zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten dargestellt (RWZ Heft 4, RWZ 2024/23), ändert sich durch die CSRD die Berichtspraxis europäischer Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte grundlegend.
Einen Eckpfeiler dieser Zäsur stellt die verpflichtende externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte dar. Parallel zu den Nachhaltigkeitsbestrebungen der EU wurde im August 2023 vom International Auditing Assurance Standards Board (IAASB) ein Exposure Draft (ED) für den International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 zur Diskussion veröffentlicht.
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