Würdigung im Lichte der Omnibus-Änderungsvorschläge zur CSRD
In den vergangenen Jahren wurde in der Europäischen Union (EU) ein umfassender regulatorischer Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (NaBe) geschaffen,1 der auch deren externe inhaltliche Prüfung umfasst.2 Konkret wurde im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)3 zunächst eine Prüfpflicht mit begrenzter Sicherheit eingeführt.4 Auf lange Sicht sieht die Richtlinie jedoch vor, die Prüfungssicherheit des/der Prüfers/Prüferin zur NaBe auf das gleiche Niveau wie bei der finanziellen Berichterstattung anzuheben. Demnach hat die Europäische Kommission bis spätestens 1. 10. 2028 zu beurteilen, ob ein Übergang zur hinreichenden Prüfungssicherheit für Unternehmen und Prüfer:innen möglich wäre, und gegebenenfalls mittels delegierter Rechtsakte entsprechende Prüfungsstandards anzunehmen.5
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