Stakeholder fordern zunehmend verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen über Unternehmen und weitere Einrichtungen, um diesen veröffentlichten Informationen vertrauen zu können. Unternehmen kommen diesem Bedürfnis in einem immer stärkeren Maße nach und lassen ihre Nachhaltigkeitsberichte (freiwillig) prüfen. Die CRSD sieht ein Mitgliedstaatenwahlrecht vor, das es neben Wirtschaftsprüfern auch sog unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen ermöglicht, Nachhaltigkeitsberichterstattungen zu prüfen. Bereits derzeit werden Nachhaltigkeitsberichte freiwillig geprüft; neben Wirtschaftsprüfern bieten auch weitere Dienstleister in diesem Segment solche Prüfungsleistungen an. Ziel des vorliegenden Beitrages ist es, anhand fünf ausgewählter Fallbeispiele aufzuzeigen, welche Prüfungsstandards sowie ob und wenn ja, welche einschlägigen Unabhängigkeitsnormen solche alternativen Dienstleister ihren Prüfungen zugrunde legen.
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