Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) der EU sieht ein Mitgliedstaatenwahlrecht vor, wonach die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichterstattungen nicht nur Wirtschaftsprüfern, sondern auch sog "unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen" übertragen werden kann.1 Ursprünglich waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Richtlinie bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.2 Allerdings wurde die CSRD bisher von acht der 27 EU-Mitgliedstaaten noch nicht umgesetzt (Stand: 15. 4. 2025). Zu den Ländern, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, gehören auch Deutschland und Österreich.3 Die Entscheidung über die Ausübung des Mitgliedstaatenwahlrechts steht somit in diesen Rechtsräumen noch aus.4 Davon unabhängig werden Nachhaltigkeitsberichte bereits seit geraumer Zeit auf freiwilliger Grundlage erstellt und zum Teil auch geprüft.5 Neben Wirtschaftsprüfern bieten auch andere unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen (alternative Prüfungsdienstleister) solche Prüfungsleistungen an. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, auf der Grundlage von sechs Fallbeispielen aufzuzeigen, wie alternative Prüfungsdienstleister derartige Prüfungen durchführen. Hierzu wird insb betrachtet, welche Nachhaltigkeitsinformationen (alternativ Nachhaltigkeitsberichte als Ganzes) den Gegenstand der Prüfung bilden, welche Prüfungsstandards und Unabhängigkeitsnormen herangezogen werden sowie welchen Grad an Prüfungssicherheit alternative Dienstleister durch ihre Prüfungen vermitteln. Aus diesen Beobachtungen wird erkennbar, inwiefern die hier analysierten alternativen Prüfungsdienstleister dem im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer üblichen Vorgehen im Hinblick auf die untersuchten Kriterien folgen bzw eigenständige Wege einschlagen.
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