Revision und Kontrolle

Prüfungspflicht für die Kleinst-GmbH mit Aufsichtsrat

MMMag. Dr. Annette Köll / StB Sabine Weintögl, MSc (WU)

Mit dem RÄG 20141 wurde die Kleinstkapitalgesellschaft als neue Größenklasse im UGB eingeführt, für die umfassende Erleichterungen bezüglich der Angabe- und Offenlegungspflichten vorgesehen wurden. Hinsichtlich der Abschlussprüfungspflicht sind für Kleinstkapitalgesellschaften hingegen keine explizit vorgesehenen Erleichterungen im Gesetz zu finden. Deswegen stellt sich die Frage, inwieweit Kleinstkapitalgesellschaften von der Abschlussprüfungspflicht umfasst bzw ausgenommen sind. Gem § 268 Abs 1 UGB sind kleine GmbHs von der Prüfungspflicht befreit, wobei diese Ausnahme nicht gilt, sofern bei einer kleinen GmbH eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats besteht. Der Gesetzestext in § 268 Abs 1 UGB bezieht sich dabei explizit auf kleine Gesellschaften iSd § 221 Abs 1 UGB (und nicht auf Kleinstkapitalgesellschaften iSd § 221 Abs 1a UGB), weswegen sich der folgende Beitrag der Frage widmet, ob eine Kleinst-GmbH mit Aufsichtsrat ebenfalls von dieser Prüfpflicht umfasst ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 2020/14

28.02.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Annette Köll

MMMag. Dr. Annette Köll ist als Juristin (mit abgelegter Anwaltsprüfung) bei PwC Österreich tätig. Sie berät sowohl als Senior Risk Managerin bei Risk- und Independence-Fragen als auch bei gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen.

Sabine Weintögl

StB Sabine Weintögl, MSc (WU) ist Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der WU Wien sowie Assistentin des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC). Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen bei international tätigen Prüfungsgesellschaften.