"Pull to Par"-Effekte sind Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzinstruments, die allein durch Zeitablauf entstehen. Handelt es sich bei dem Finanzinstrument um ein derivatives Sicherungsinstrument, stellt sich die Frage, ob diese "Pull to Par"-Effekte zu Ineffizienzen führen können.
In einem Unternehmen bestehen Payer-Zinsswaps mit negativen beizulegenden Zeitwerten, die bislang im Rahmen des Risikomanagements dazu genutzt wurden, um das variable Zinsrisiko von Eigenemissionen zu vermindern. Die Sicherungszusammenhänge wurden aber weder im UGB-Jahresabschluss noch im IFRS-Konzernabschluss bilanziert. Die negativen beizulegenden Zeitwerte der Payer-Zinsswaps wurden daher aufwandswirksam: Unternehmensrechtlich wird eine Drohverlustrückstellung, nach IFRS eine finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen.
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