Gesellschafts- und Steuerrecht

Qualifikationserfordernisse an den Finanzexperten im Aufsichtsrat

WP / StB Dr. Robert Reiter, CPA / MMag. Hans-Georg Panzirsch

Die Bestimmungen des mit dem GesRÄG 2005 eingeführten Prüfungsausschusses (vormals nach dem IRÄG 1997 Bilanzausschuss) wurden mit dem URÄG 2008 novelliert. Der Umfang der erforderlichen Kenntnisse des Finanzexperten bei Aktiengesellschaften und GmbH wird reduziert, während nun eine gegenüber einem "einfachen" Aufsichtsratsmitglied zusätzliche Unabhängigkeit und Unbefangenheit für den Finanzexperten normiert werden. Der Artikel soll die Qualifikationserfordernisse an den Finanzexperten im Aufsichtsrat näher behandeln.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/49

09.08.2010
Heft 7-8/2010
Autor/in
Robert Reiter

Dr. Robert Reiter ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA (US), Mitglied im Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Mitglied im AFRAC.