Energieverbrauchsabrechnungen müssen für Endkunden gem Art 11 Abs 1 Energieeffizienz-RL 2012/27/EU kostenfrei sein. Ein Preisnachlass auf die Stromgrundgebühr, den das Energieversorgungsunternehmen nur jenen Kunden gewährt, die sich für die elektronische Abrechnung entscheiden, widerspricht nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-294/18, Oulon Sähkönmyynti/Energiavirasto nicht den Zielen dieser RL. Im konkreten Fall sah er in dem Preisnachlass auch deshalb keinen Verstoß gegen die Richtlinie, weil es sich um einen erst nachträglich gewährten Rabatt auf bestehende Grundgebühren handelte.
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