Rechnungswesen

RÄG 2014 - Neuerungen bei der Ermittlung der Größenklassen und damit verbundene Zweifelsfragen

Mag. Gerhard Hochreiter / Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek

Mit dem Inkrafttreten von § 221 idF BGBl I 2015/22 werden einige Neuerungen im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Ermittlung der Größenkriterien schlagend. Dieser Beitrag zeigt die diesbezüglichen Neuerungen und Klarstellungen auf und befasst sich andererseits mit Zweifelsfragen zur Berechnung der Größenmerkmale von Aktiengesellschaften als Mutterunternehmen iSd § 189a Z 6 UGB idF BGBl I 2015/22, die sich durch die Einführung des § 221 Abs 4a idF BGBl I 2015/22 grundlegend geändert hat.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/6

27.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Gerhard Hochreiter
Mag. Gerhard Hochreiter ist Mitarbeiter einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Roman Rohatschek

Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek ist Vorstand des Instituts für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der JKU Linz sowie stellvertretender Leiter der OePR (Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung), Wien.