Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Realisation von Umsatzerlösen aus Beratungsverträgen

Bearbeiter: Romuald Bertl / Klaus Hirschler / Franziska Leo

Der Finanz- und Vermögensberater FV übt seine Beratungstätigkeit (überwiegend Transaktionsberatungen) in der Rechtsform einer GmbH, der FV-GmbH, deren 100%iger Gesellschafter er ist, aus. Jahresabschlussstichtag ist der 31.12. Im Jahr x2 ist die Abgrenzung folgender Leistungen im Jahresabschluss zu beurteilen:

Die Beratungsleistung für Projekt 1, die auf Stundenbasis zur Verrechnung kommt. Der Leistungszeitraum ist Februar x2 bis Jänner x3. Insgesamt erbringt er eine Leistung von 110 Stunden, wovon zehn Stunden im Jänner x3 anfallen. Das Gesamtentgelt beträgt € 33.000 (€ 300 pro Stunde).

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Artikel-Nr.
RWZ 2023/60

29.11.2023
Heft 11/2023