Die Diskussion über die Entwicklung der europäischen Rechnungslegung im Hinblick auf die Interpretation der Bilanzrichtlinie seitens der Europäischen Kommission ist derzeit noch von Unsicherheit geprägt.
Die Vierte und die Siebente Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften1) bilden die Basis für die Rechnungslegung in Europa. Die Implementierung der Richtlinien in nationales Recht ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits erfolgt. Dennoch sollte man sich nicht der Illusion hingeben, es wäre damit eine Harmonisierung innerhalb Europas erreicht. Dass dies nicht so ist, kann durch verschiedenste Studien2) und durch die Rechnungslegungspraxis bestens belegt werden.
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