In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass bei der Überprüfung der erhaltenen Eingangsrechnungen Fehler oder Mängel festgestellt werden. In diesem Fall kann noch vor der Verbuchung des Beleges eine Rechnungsberichtigung angefordert werden. Was passiert aber, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar im Rahmen einer Betriebsprüfung feststellt wird, dass eine Rechnung nicht korrekt ist? Muss der ursprünglich vorgenommene Vorsteuerabzug korrigiert werden? Damit Sie im Falle des Falles wissen, was zu tun bzw wie gegenüber einem Prüfer zu argumentieren ist, das zeigt der vorliegende Beitrag. Er gibt Ihnen einen Überblick über die aktuelle Judikatur und Literatur, die dieses Thema behandeln.
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