Welche Auswirkungen haben Verstöße eines Stiftungsorgans iZm der Einhaltung von gesetzlichen Fristen oder von in der Stiftungserklärung festgelegten Fristen auf einen allfälligen Handlungsbedarf anderer Stiftungsorgane? Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf Verstöße iZm der Aufstellung des Jahresabschlusses bzw mit seiner Prüfung. Österreichische Privatstiftungen haben nur in seltenen Fällen einen Aufsichtsrat eingerichtet; es wird daher auf jene überwiegenden Fälle von Privatstiftungen eingegangen, bei welchen kein Aufsichtsrat eingerichtet ist.
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