Gesellschafts- und Steuerrecht

Rechtsgeprägte Unternehmensbewertung: Ordentlicher Wert gem. ABGB als Verkehrswert Außerordentlicher Wert gem. ABGB als subjektorientierter Entscheidungswert

Romuald Bertl / Alexander Schiebel

Das erzwungene privatrechtliche Ausscheiden aus einer Kapitalgesellschaft zieht eine rechtsgeprägte Unternehmensbewertung nach sich. Die Frage nach dem dabei anzuwendenden Bewertungszweck ist daher ausschließlich eine Rechtsfrage.

Objektivierte Unternehmenswerte gem. KFS BW/1 oder IDW S 1 sind weder ordentliche noch außerordentliche Werte gem. ABGB, weil sie vollkommen von den subjektorientierten Entscheidungswerten der Marktteilnehmer (Bewertungssubjekte) abstrahieren. Dieser Beitrag ist gleichzeitig eine Stellungnahme zum Beitrag vonSeicht.

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Artikel-Nr.
RWZ 2004/63

20.09.2004
Heft 9/2004
Autor/in

Priv.-Doz. Mag. Dr. Alexander Schiebel des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der KSW.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.