Fachliteratur / Aufsatzübersicht / Insolvenzrecht

Reckenzaun, Sachhaftung nach Sanierungsplan (§ 149 IO) - Anmerkungen zu 9 Ob 17/15p, Zak 2016/210, 107

Bearbeiter: Werner Leber

§ 149 Abs 1 S 2 IO begrenzt nach einem Sanierungsplan die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache. Nach der E OGH 9 Ob 17/15p kann das einer Pfandrechtsklage aber nicht gleich entgegengehalten werden. Der Autor bespricht die E kritisch.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/119

30.06.2016
Heft 3/2016