Mit dem Regierungsprogramm 2025-2029 sind auch Überlegungen zu Änderungen des UGB präsentiert worden. Dieser Beitrag analysiert diese Überlegungen zur Neubewertung von Grund und Boden sowie zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie die dazu gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen legistischen Maßnahmen.
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