Mit der am 14. Juni im Ministerrat verabschiedeten Regierungsvorlage des EU-Abgabenänderungsgesetzes 2016, 1190 BlgNR 25. GP, wurde insb im Verrechnungspreisdokumentationsgesetz der Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in einigen Punkten Rechnung getragen. Im Folgenden werden die am relevantesten erscheinenden Abänderungen gegenüber dem Ministerialentwurf, siehe ÖStZ 2016/433, zusammengefasst:
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