Unternehmensberichterstattung

Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Ein Blick auf die Schweiz

Univ.-Prof. Dr. Katrin Hummel / Dr. Patricia Ruffing-Straube

Seit dem Geschäftsjahr 2017 gelten in den EU-Mitgliedstaaten gem Non-Financial Reporting Directive (NFRD, 2014/95/EU) für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitenden Berichtspflichten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sowohl Berichtspflichten als auch Anwendungskreis wurden 2022 im Zuge der Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, 2022/2464) erheblich erweitert. Demgegenüber gelten in der Schweiz erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 überhaupt Berichtspflichten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese resultieren aus der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags des Schweizer Parlaments zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) und sind im Schweizer Obligationenrecht (OR) geregelt. Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der Regulierung

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/56

31.10.2024
Heft 10/2024
Autor/in
Katrin Hummel

Univ.-Prof. Dr. Katrin Hummel ist Leiterin der Abteilung für Accounting & Reporting und Professorin am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien. In ihrer Forschung untersucht sie Fragestellungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ist Mitglied des AFRAC, Jurymitglied des Austrian Sustainability Reporting Awards (ASRA) und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des iwp.

Patricia Ruffing-Straube

Dr. Patricia Ruffing-Straube ist Oberassistentin am Lehrstuhl für Accounting der Universität Zürich. In ihrer Forschung befasst sie sich mit Nachhaltigkeitsthemen im Rechnungswesen und der Regulierung, insbesondere mit der Messung nachhaltiger Wertgenerierung.