Seit dem Geschäftsjahr 2017 gelten in den EU-Mitgliedstaaten gem Non-Financial Reporting Directive (NFRD, 2014/95/EU) für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitenden Berichtspflichten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sowohl Berichtspflichten als auch Anwendungskreis wurden 2022 im Zuge der Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, 2022/2464) erheblich erweitert. Demgegenüber gelten in der Schweiz erstmalig für das Geschäftsjahr 2024 überhaupt Berichtspflichten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese resultieren aus der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags des Schweizer Parlaments zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) und sind im Schweizer Obligationenrecht (OR) geregelt. Der vorliegende Artikel gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der Regulierung
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