Der Beitrag bietet einen Überblick über die Rsp zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG (nicht entsprechende Nutzung eines Geschäftslokals). Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter im Mietobjekt zwar nicht die vereinbarte, aber eine gleichwertige Tätigkeit ausübt oder er ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses hat. Insb auf diese Kriterien geht die Autorin in einer tabellarischen Judikaturübersicht, in der Grundsätze und Kasuistik dargestellt sind, ein.
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