Vermeidung der Belastung von ausländischen Kunden mit österreichischer Umsatzsteuer
Bedingt durch die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft werden auch "Reparaturaufträge" in zunehmendem Ausmaß grenzüberschreitend erteilt. Neben einer wachsenden Preisorientierung spielt in diesem Zusammenhang sicherlich auch die zunehmende Spezialisierung eine bedeutende Rolle. Nachfolgend wird beschrieben, wie bei der Beauftragung österreichischer Unternehmer mit Reparaturleistungen an beweglichen Gegenständen im Inland dem ausländischen Auftraggeber die österreichische Umsatzsteuer "erspart" werden kann. Neben der Befreiung für "Lohnveredelung" an Gegenständen der Ausfuhr ins Drittland kommt hier insbesondere die Möglichkeit in Frage, den Leistungsort mittels UID-Nummer aus Österreich zu verschieben.
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