Reparaturen durch Unternehmer können zu vielfältigen umsatzsteuerrechtlichen Ergebnissen führen. Bei Reparaturen ist daher insb für den leistenden Unternehmer eine detaillierte Prüfung des Sachverhalts erforderlich, um eine zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung vornehmen zu können.
Reparaturen aufgrund mangelnder Funktionsfähigkeit von Gegenständen sind im Wirtschaftsleben an der Tagesordnung. Derartige Aufträge sind jedoch aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht, insb bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, komplex, sodass sich der leistende Unternehmer mit zahlreichen Fragestellungen auseinandersetzen muss, um die korrekte umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer Reparaturleistung sicherzustellen.
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