Rechnungswesen

Replik zum Ansatzwahlrecht für latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen nach AFRAC 30

WP StB Mag. Klemens Eiter / Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler / Univ.-Ass. Elisabeth Höltschl, MSc

Gem § 198 Abs 9 Satz 3 UGB können für künftige steuerliche Ansprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen aktive latente Steuern in dem Ausmaß angesetzt werden, "in dem ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind oder soweit überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen wird". AFRAC 30 leitet aus dieser Gesetzesformulierung ein auf zwei Wertansätzen aufbauendes Ansatzwahlrecht von latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen ab. In diesem Beitrag werden die Hintergründe und Überlegungen zu diesem Wahlrecht ausgeführt. Weiters werden die in der Literatur hervorgebrachten Interpretationen und Auslegungen gewürdigt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2018/27

27.04.2018
Heft 4/2018
Autor/in
Klemens Eiter

WP/StB Mag. Klemens Eiter ist Partner und Leiter Competence Center Rechnungslegung der BDO Austria GmbH mit langjähriger Praxis in der IFRS Beratung und Prüfung von international tätigen Konzernen. Er ist Mitglied des AFRAC und des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der KSW.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Elisabeth Höltschl

StB Dr. Elisabeth Höltschl, MSc ist bei TPA Steuerberatung GmbH tätig und ehemalige Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien.