Der Beitrag geht der Frage nach, welche Kosten konkret in die Ermittlung des retrograden Vergleichswerts eingehen.
Ein Handelsunternehmen erwirbt eine Handelsware um 1.000. Der voraussichtliche Verkaufspreis wird 1.200 betragen, folgende Aufwendungen fallen nach dem Erwerb der Ware bis zu deren Verkauf noch an:
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