Das Börse- und Kapitalmarktrecht für Emittenten von Finanzinstrumenten befindet sich im Wandel. Nach der Europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR), die in wesentlichen Teilen mit Juli 2016 in Kraft getreten ist, gilt nun seit Jahresbeginn das neue BörseG 2018. Mit Ablauf des 2. 1. 2018 ist die Emittenten-Compliance-Verordnung ("ECV") durch die FMA aufgehoben worden. Die Auswirkungen haben bislang noch keine tiefergehende Auseinandersetzung erfahren.1 Der Beitrag untersucht die Auswirkungen auf die Emittenten-Compliance: Vereinfachungen, Beseitigung von Rechtsunsicherheit, Organisationspflichten und Handlungsbedarf für Emittenten.
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