Der OGH hat am 28. 11. 2002 ein Urteil zur konkursrechtlichen Einstufung von Einkommensteuerforderungen gefällt1), bei dessen Allgemeingültigkeit das bisherige System der Einstufung von im Konkurs entstandenen Abgaben als über den Haufen geworfen gelten kann. Erste Beiträge im Schrifttum (z.B.Kristen, ZIK 2003, S. 38 ff) haben bereits eine inhaltliche Analyse des OGH-Urteils durchgeführt. In diesem Beitrag soll ein Vorschlag für die rechnerische Umsetzung der Aussagen des OGH erfolgen. Aus dieser wird nach Ansicht des Autors der revolutionäre Charakter der Aussagen des OGH evident.
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