Rechnungswesen & Steuern

Risiken aus dem Dreiecksgeschäft und Sanierungsmöglichkeiten

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

In bestimmten Konstellationen besteht bei Reihengeschäften die Möglichkeit, durch Anwendung eines Wahlrechts in Form eines sogenannten "Dreiecksgeschäfts" die steuerliche Registrierung und die damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen im Bestimmungsland der Lieferung zu vermeiden bzw auf den Abnehmer zu übertragen. Die Ausübung dieses Wahlrechts ist für den Lieferanten - aber auch für einen österreichischen Leistungsempfänger - bei fehlerhafter Abwicklung mit erheblichen Risiken verbunden. Eine Sanierungsmöglichkeit eines sogenannten "missglückten Dreiecksgeschäfts" ist nach Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung nicht möglich. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den Konsequenzen einer fehlerhaften Anwendung der Dreiecksgeschäftsregel und den aktuellen Aussagen zu einer Sanierung desselben.

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Artikel-Nr.
RWP 2017/4

26.01.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.