Bei der Selbstanzeige handle es sich um eine zentrale Bestimmung im Finanzstrafrecht. Dieses Instrument kann den Strafanspruch des Staates, der aufgrund tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens bereits eingetreten ist, wieder aufheben. Bei der Anwendung des § 29 FinStrG würden sich zahlreiche Zweifelsfragen stellen. Die Statistik zeige, dass zahlreiche Selbstanzeigen "scheitern".
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.