Buchhaltung und Bilanzierung

Rückstellung für Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters

Romuald Bertl / Eva Eberhartinger

Die Rückstellungspflicht für die Provision des selbständigen Handelsvertreters entsteht nicht nur bei Beendigung des Auftragsverhältnisses, sondern stellt eine laufende abfertigungsähnliche Verpflichtung dar.

Gem. § 24 HVertrG 1993 gebührt dem Handelsvertreter ein angemessener Ausgleich, wenn

der Handelsvertreter dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat, und

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Artikel-Nr.
RWZ 1997, 377

20.12.1997
Heft 12/1997
Autor/in
Eva Eberhartinger

Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. ist Leiterin der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Accounting and Auditing der WU Wien. Sie ist Mitglied des AFRAC und Autorin zahlreicher Fachpublikationen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.