Seit 1998 berechnen sich die GSVG-Beiträge von den Einkünften des laufenden Jahres. Der Beitrag stellt die bilanziellen Auswirkungen bei Abweichen von Vorauszahlungen und tatsächlicher Sozialversicherungsschuld dar.
Für einen bilanzierenden Einzelunternehmer liegen folgende Informationen für 1999 vor:
Fraglich ist die Höhe der endgültigen Sozialversicherungsbeiträge gemäß GSVG und deren bilanzielle Behandlung.
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