Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Rückstellung für GSVG-Beiträge

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Seit 1998 berechnen sich die GSVG-Beiträge von den Einkünften des laufenden Jahres. Der Beitrag stellt die bilanziellen Auswirkungen bei Abweichen von Vorauszahlungen und tatsächlicher Sozialversicherungsschuld dar.

Für einen bilanzierenden Einzelunternehmer liegen folgende Informationen für 1999 vor:

Fraglich ist die Höhe der endgültigen Sozialversicherungsbeiträge gemäß GSVG und deren bilanzielle Behandlung.

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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 357

20.12.1999
Heft 12/1999
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.