Buchhaltung und Bilanzierung

Rückstellung für latente Körperschaftsteuer aufgrund des Steuerreformgesetzes 1993

Herbert F. Maier / Richard Sterl

Durch das EU-GesRÄG sind auch im Einzelabschluss Rückstellungen für latente Steuern zu bilden. Aufgrund der Tendenz des Abweichens zwischen handels- und steuerrechtlichen Ansätzen sind damit eine Fülle von Problemen verbunden.

Die folgenden Ausführungen beschäftigen sich nach einer kurzen Darstellung der handelsrechtlichen Zielsetzung, die mit der Bildung einer Rückstellung für latente Körperschaftsteuer verfolgt wird, zunächst mit der Frage, ob die geplante Bestimmung des § 198 Abs. 9 und 10 HGB idF des EU-GesRÄG-Entwurfes "ein Novum für den Einzelabschluss"1) darstellt oder bloß eine klarstellende Bedeutung hat.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 100

20.04.1996
Heft 4/1996
Autor/in
Herbert Maier

WP/StB Dkfm. Herbert F. Maier ist selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien; seine Arbeitsschwerpunkte umfassen die steuerliche Beratung im Zuge von Umgründungen, Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, die Prüfung von Sonderbilanzen sowie Stiftungsprüfungen.

Publikationen im Jahr 2009:

„Bewertung von Sachdividenden“; „Versuch einer Standortbestimmung“; „Sind Gegenstände eines Sachdividendenbeschlusses vor ihrer Ausschüttung gegebenenfalls vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umzugliedern?“