Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Fragen und Antworten

Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag beschäftigt sich mit Frage, ob für kostenlose Nachbetreuungsleistungen eine Verbindlichkeitsrückstellung gebildet werden kann.

Ein Hörgeräteakustiker schließt folgenden Vertrag mit seinem Kunden ab: Lieferung eines Hörgerätes sowie Nachbetreuung, wobei sich die Nachbetreuung insbesondere auf die Anpassung des Gerätes bei Änderung der Hörleistung, Fehlerdiagnose und Neueinstellung des Gerätes bei Fehlbedienungen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab Übergabe des Hörgerätes bezieht. Für diese Nachbetreuungsleistungen wird kein gesondertes Entgelt verrechnet, mit dem Kaufpreis des Hörgerätes sind auch die Kosten der Nachbetreuung abgedeckt. Fraglich ist, ob für diese Nachbetreuungsleistungen eine (Verbindlichkeits-)Rückstellung gebildet werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/90

20.11.2002
Heft 11/2002
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.