Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Fragen und Antworten

Rückstellung für unter der Bilanz ausgewiesene Garantieverpflichtungen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für unter der Bilanz ausgewiesene Eventualverpflichtungen zu bilden ist.

Eine Bank gewährt einem Kunden ein Darlehen. Für die Rückzahlung dieses Darlehens erhält die Bank von einem anderen Unternehmen eine Garantie. Fraglich ist die bilanzielle Behandlung dieser Garantie beim garantiegewährenden Unternehmen, wenn zum Bilanzstichtag Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers bestehen, diese Zweifel aber im Zeitpunkt der Bilanzerstellung aufgrund Kredittilgung durch den Schuldner nicht mehr bestehen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2003/20

20.03.2003
Heft 3/2003
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.