Rechnungswesen / Rechnungswesenlexikon

Rückstellungen aus Dienstverhältnissen

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

Bei Dienstverträgen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sind. In Einzelfällen kann es trotzdem zur Bildung von Rückstellungen kommen.

Rückstellungen für Ansprüche aus Dienstverhältnissen sind - mit Ausnahme der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen - nicht ausdrücklich im HGB und im EStG geregelt. Sie sind daher nach den allgemeinen Normen betreffend Rückstellungen aus sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten bzw. für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu erfassen. Da das Dienstverhältnis ein Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellt, sind insbesondere auch die Regeln für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften relevant.

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/95

20.11.2002
Heft 11/2002
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.