Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Rückstellungsbildung für Abbruchkosten eines Gebäudes auf gepachtetem Grund

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, ob und in welchem Ausmaß eine Rückstellung für Abbruchkosten gebildet werden kann.

Ein Unternehmer pachtet ein Grundstück und errichtet darauf im Jahr 2000 für betriebliche Zwecke ein Gebäude. Der Verpächter des Grundstücks lässt sich im Jahr der Gebäudeerrichtung vertraglich vom Pächter zusichern, dass dieser bei Beendigung des Pachtverhältnisses das Gebäude wieder abreißt und somit den ursprünglichen Zustand des Grundstücks wieder herstellt. Fraglich ist, ob und in welcher Höhe für die zukünftigen Abbruchkosten durch den Pächter eine Rückstellung gebildet werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2000/105

20.11.2000
Heft 11/2000
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.