Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Rückstellungsbildung für die Übernahme von Abfällen gegen Entgelt zum Zwecke des Recyclings

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der vorliegende Beitrag untersucht die Kriterien der Rückstellungsbildung für Unternehmen, die Abfälle gegen Entgelt zum Reycling übernehmen.

Beispiel und Frage

Ein Recycling-Unternehmen übernimmt gegen Entgelt Bauschutt und sonstige Abfälle und bereitet diese Abfälle zur Wiederverwendung auf. Die wiederverwendbaren Teile der Abfälle werden nach der Aufbereitung weiterveräußert. Hinsichtlich der nicht wiederverwendbaren Teile der angelieferten Abfälle ist das Unternehmen aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorschriften verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung derselben zu sorgen. Fraglich ist, ob und in welcher Höhe für angelieferte, aber noch nicht aufbereitete Abfälle eine Rückstellung gebildet werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/103

22.12.2006
Heft 12/2006
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.