Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen zur Bildung einer Umweltschutzrückstellung anhand von unterirdischen Erdgasspeichern.
Beispiel und Frage
Das Erdgasunternehmen U besitzt Speicher für Erdgas, die in unterirdischen Hohlräumen (Kavernen) angelegt sind. Diese Speicher haben eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 30-40 Jahren. Nach Ablauf der Nutzungsdauer dieser Speicher muss aufgrund des Betriebsgenehmigungsbescheides bzw einschlägiger Umweltschutznormen das Erdgasunternehmen die unterirdischen Hohlräume auffüllen und die Erdoberfläche rekultivieren. Fraglich ist, ob für diese zukünftigen Verfüllungs- und Rekultivierungspflichten eine Rückstellung zu bilden ist.
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