Gesellschafts- & Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Rückstellungsbildung für die Verfüllung und Rekultivierung von Hohlräumen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen zur Bildung einer Umweltschutzrückstellung anhand von unterirdischen Erdgasspeichern.

Beispiel und Frage

Das Erdgasunternehmen U besitzt Speicher für Erdgas, die in unterirdischen Hohlräumen (Kavernen) angelegt sind. Diese Speicher haben eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 30-40 Jahren. Nach Ablauf der Nutzungsdauer dieser Speicher muss aufgrund des Betriebsgenehmigungsbescheides bzw einschlägiger Umweltschutznormen das Erdgasunternehmen die unterirdischen Hohlräume auffüllen und die Erdoberfläche rekultivieren. Fraglich ist, ob für diese zukünftigen Verfüllungs- und Rekultivierungspflichten eine Rückstellung zu bilden ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/13

24.02.2006
Heft 2/2006
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.