Gesellschafts- & Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Rückstellungsbildung für drohende Bußgelder für Wettbewerbsverstöße

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob für drohende Geldbußen für Wettbewerbsverstöße handels- und steuerrechtlich eine Rückstellung gebildet werden kann.

Gegen einen Unternehmer wird von einer Wettbewerbsbehörde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsverstöße eingeleitet. Der Unternehmer rechnet im Falle einer Verurteilung mit einem Bußgeld in Höhe von 100. Fraglich ist, ob für dieses Bußgeld handels- und steuerrechtlich eine Rückstellung gebildet werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2005/23

23.03.2005
Heft 3/2005
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.