Gesellschafts- & Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Rückstellungsbildung für Kosten der Archivierung von Geschäftsunterlagen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Im Beitrag wird dargestellt, ob für die mit der Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen iSd § 212 HGB zusammenhängenden zukünftigen Ausgaben eine Rückstellung gebildet werden kann.

Frage und Beispiel

Ein Unternehmer mietet für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen iSd § 212 HGB einen Lagerraum und hat weitere Kosten im Zusammenhang mit der Aufbewahrung der Unterlagen zu tragen. Fraglich ist, ob er für die zukünftig anfallenden Ausgaben sofort eine Rückstellung in Höhe der erwarteten Ausgaben bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht bilden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2006/76

26.09.2006
Heft 9/2006
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.